In Schleswig-Holstein erhalten alle Vereine kurz nach Beantragung der Spiellizenzen eine vorläufige Lizenz, die an Bedingungen geknüpft ist. Eine dieser Bedingungen ist die Anzahl der Spielerpässe deren Zahl je Altersklasse und Liga festgelegt ist.
Für die Spielerpässe gilt eine Erfüllungsfrist bis zum 01.03. eines jeden Jahres. Trotz mehrfacher Hinweise konnte der Verein für die C- Jugend nicht die erforderliche Anzahl an Spielerpässen vorlegen.
Der AFCV Schleswig-Holstein sieht sich zu dieser Maßnahme gezwungen, da der Verein nun schon zum zweiten Mal ein bereits geplantes Spiel verlegen wollte und somit offensichtlich weiterhin keine Spielreife für seine Mannschaft herstellen kann.
Um weitere Verwerfungen im Spielbetrieb zu vermeiden hat das zuständige Präsidiumsmitglied für den Spielbetrieb, Klaus Genske, nun zum letzten Mittel gegriffen und die vorläufige Lizenz entzogen.


