Regulär können nur Vereine Mitglied in unserem Verein sein. Die Beantragung der Mitgliedschaft ist formlos. Es reicht also ein Zweizeiler “Wir beantragen die Mitgliedschaft…”. Dem Antrag ist die aktuelle Vereinssatzung beizufügen. Der Antrag ist durch den Vorstand zu unterschreiben. Damit wir wissen, wer Vorstand ist, muss auch ein Nachweis erbracht werden. Das kann ein Auszug aus dem Vereinsregister sein oder die Eintragungsbekanntmachung nach den letzten Wahlen.
Vereine die bei uns Mitglied sind, haben so Zugang zu unseren Ausbildungsangeboten. Weiterhin ist die Mitgliedschaft Bedingung, um an unseren Wettkampfangeboten teilzunehmen. Die Teilnahme am Spielbetrieb oder an einer Cheerleadingmeisterschaft ist demnach nur möglich, wenn man bei uns Mitglied ist. Weiterhin kann man durch sein Stimmrecht in unseren Gremien aktiv die Zukunft des Sports mitgestalten.
Aktuell erheben wir je Mitglied Football 10, je Mitglied Cheerleading 7 Euro pro Kopf im Jahr. Kleine Vereine zahlen jedoch einen Mindestbeitrag von 450 Euro, da wir je Verein auch einen Beitrag an unseren Bundesverband zahlen müssen. Im Mitgliedsbeitrag sind ein Großteil der Lehrgangsgebühren bereits enthalten. So zahlen z.B. Schiedsrichter nur einen Eigenanteil für Verpflegung und Unterlagen. Trainer zahlen nur einen Eigenanteil von 80 Euro anstatt der 640 Euro, die der Lehrgang normalerweise kosten müsste.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich an die Adresse der Geschäftsstelle übermittelt werden.